Wissenswertes

So funktioniert das E-Autobatterierecycling

REDUX Recycling GmbH recycelt sämtliche Arten von Lithium Ionen Batterien. E Autobatterien werden in vier Schritten aufbereitet. Zunächst werden die Hochvolt-Batterien entladen und manuell zerlegt. Beim Demontageprozess werden bereits Sekundärrohstoffe wie Kunststoffe, Kabel und elektronische Bauteile gewonnen. Danach werden die Batterien im Drehrohrofen thermisch vorbehandelt und deaktiviert. Abschließend erfolgt die mechanische Zerkleinerung und Separation in einer Spezialanlage. Als Recyclingprodukte entstehen Aluminium, Eisen, Aluminium-Kupfer-Gemisch und Aktivmasse. Letztere ist nicht verunreinigt, so dass direkt mittels hydrometallurgischer Aufbereitungsprozesse Nickel, Kobalt, Kupfer u. Lithium gewonnen werden kann.

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Wie werden Lithium-Ionen-Batterien sicher transportiert?

Werden Lithium-Ionen-Akkus entsorgt, ist beim Transport besonders große Vorsicht geboten – vor allem dann, wenn sie beschädigt sind. Deshalb müssen sie sicher verpackt und als Gefahrengut befördert werden. Elektroautos sind eine Möglichkeit für umweltfreundliches Fahren ohne fossile Rohstoffe. Deshalb gewinnen sie auch immer mehr an Beliebtheit. Die Lebensdauer einer E-Auto-Batterie bewegt sich derzeit bei ungefähr 8 bis 12 Jahren. Dann hat sie etwa 20 Prozent ihrer Ladekapazitäten verloren. Ein Grund für einen Batterietausch kann aber auch die Beschädigung durch einen Unfall sein. Was passiert nach dem Ausbau mit der Batterie? Damit Lithium-Ionen-Batterien sicher zur Recycling-Anlage gebracht werden können, gilt es, einige Sicherheitsvorschriften zu beachten. Wichtig ist vor allem die richtige Art der Verpackung zum Transport. Hier kommt es darauf an, ob die ausgediente E-Auto-Batterie beschädigt oder defekt ist und ob sie als transportsicher eingestuft wird. Schließlich können Batterien gefährliche Brände verursachen, die wertvollen Rohstoffe können dabei verloren gehen.

Die richtige Verpackung für jede Batterie

Je nach Beschaffenheit der Batterie gibt es verschiedene Vorgaben, wie eine Lithium-Ionen-Batterie transportiert werden darf.

  • Funktionstüchtige, unbeschädigte Batterien, die sich noch im Gehäuse befinden, können transportgesichert in unterschiedlichen Gebinden, z. B. Platten, Holzkisten oder Transportboxen für Lithium-Ionen-Batterien verpackt werden.
  • Funktionstüchtige, unbeschädigte Batterien, die nicht mehr verbaut sind, können kurzschlussgesichert in unterschiedlichen Gebinden, z. B. Holzkisten oder Transportboxen für Lithium-Ionen-Batterien transportiert werden.
  • Beschädigte Batterien müssen entsprechend als solche gekennzeichnet sein, auch wenn sie als transportsicher eingestuft werden. Bei der Verpackung sind spezielle Vorgaben wie z.B. dichter Innen- und Außenverpackung, Entlüftungseinrichtung sowie Einhüllung in nicht brennbaren, nichtleitenden Wärmedämmstoff. Außerdem müssen weitere Vorgaben wie Gewicht zu beachten.
  • Eine beschädigte Batterie mit Gefahr einer gefährlichen Reaktion wird aufgrund ihres Gefahrenpotentials als nicht transportsicher eingestuft und unterliegt besonderen Verpackungsvorschriften. Hier sind die höchsten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Hier kommen spezielle Transportkisten mit eigener Genehmigung bezüglich Akkutyp, Bauform und Akkuleistung zum Einsatz. Für den Transport gelten auch spezielle Anforderungen an das Transportfahrzeug.

Länderspezifische Vorschriften müssen berücksichtigt werden. Wenn also ein Grenzübertritt geplant ist, ist es wichtig, sich im Vorhinein über die Vorgaben im Zielland zu informieren. So kommt die Batterie im guten Zustand bei der Recycling-Anlage an und liefert wertvolle Ressourcen für neue Produkte.

Unsere fachkundigen MitarbeiterInnen beraten Sie gerne zu Einstufung und Transport Ihrer Batterien.




Notifizierungspflicht in der Abfallwirtschaft

Spezielle Regeln gelten für die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Diese wurden vor allem eingeführt, um den illegalen Müllexport in Entwicklungsländer zu unterbinden. Für alle EU-Staaten wird dies durch die Verordnung 1013/2006/EG geregelt. Nach dieser Verordnung sind grenzüberschreitende Abfallverbringungen nur dann zulässig, wenn vorher die zuständigen Behörden des Export- und des Importstaats schriftlich zugestimmt haben. Je nachdem um welchen Abfall es sich handelt und welches Entsorgungsverfahren vorgesehen ist, sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen:

  • Nicht gefährliche Abfälle der sogenannten „Grünen Liste“ unterliegen innerhalb der EU den allgemeinen
    Informationspflichten des Art. 18 VVA.
  • Notifizierungspflichtige Abfälle unterliegen der schriftlichen Notifizierung und Zustimmung gem. Art. 4 VVA u. A.

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der notwendigen Genehmigungen.


Gesetzgebung

Die Abfallwirtschaft unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Für Redux stellt das kein Problem dar, sind wir doch als Entsorgungsfachbetrieb
zertifiziert und erfüllen auch die Qualitätsstandards nach ISO 9001 und ISO 14001. Das ist eine schöne Bestätigung unserer Arbeit
und gibt Ihnen die Sicherheit, mit Redux einen zuverlässigen und seriösen Partner gefunden zu haben.
Keine Sorge: Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen gerne zur Verfügung.

Einen Überblick über die aktuellen Gesetze zum Recycling von Batterien und Akkus finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html

Eine Aufstellung der Zertifikate und Nachweise von Redux finden Sie hier:
Nachweise und Zertifikate

Die Information für die Öffentlichkeit gemäß §§ 8a, 11 der Störfallverordnung für unseren Standort Bremerhaven finden Sie hier:
Information §§ 8a, 11 der Störfallverordnung (Standort Bremerhaven)

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