Wissenswertes
Notifizierungspflicht in der Abfallwirtschaft
Spezielle Regeln gelten für die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Diese wurden vor allem eingeführt, um den illegalen Müllexport
in Entwicklungsländer zu unterbinden. Für alle EU-Staaten wird dies durch die Verordnung 1013/2006/EG geregelt. Nach dieser Verordnung
sind grenzüberschreitende Abfallverbringungen nur dann zulässig, wenn vorher die zuständigen Behörden des Export- und des
Importstaats schriftlich zugestimmt haben. Je nachdem um welchen Abfall es sich handelt und welches Entsorgungsverfahren vorgesehen
ist, sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen:
- Nicht gefährliche Abfälle der sogenannten „Grünen Liste“
unterliegen innerhalb der EU den allgemeinen
Informationspflichten des Art. 18 VVA. - Notifizierungspflichtige Abfälle unterliegen der schriftlichen Notifizierung und Zustimmung gem. Art. 4 VVA u. A.
Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der notwendigen Genehmigungen.
Gesetzgebung
Die Abfallwirtschaft unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Für Redux stellt das kein Problem dar, sind wir doch als Entsorgungsfachbetrieb
zertifiziert und erfüllen auch die Qualitätsstandards nach ISO 9001 und ISO 14001. Das ist eine schöne Bestätigung unserer Arbeit
und gibt Ihnen die Sicherheit, mit Redux einen zuverlässigen und seriösen Partner gefunden zu haben.
Keine Sorge: Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen gerne zur Verfügung.
Einen Überblick über die aktuellen Gesetze zum Recycling von Batterien und Akkus finden Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html
Eine Aufstellung der Zertifikate und Nachweise von Redux finden Sie hier:
Nachweise und Zertifikate